Richtlinien zu Zimmerstornierungen laut Österreichischen Hotelvertragsbedinungen
Bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr von beiden Vertragspartnern (Gast und Beherberger) durch einseitige Erklärung aufgelöst werden.
Bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung aufgelöst werden, es ist jedoch eine Stornogebühr in Höhe des Zimmerpreises für drei Tage zu bezahlen. Diese muss auch der Beherberger zahlen, wenn das Storno von ihm ausgeht.
Ein späteres Storno ist verbunden mit der Bezahlung des vereinbarten Entgeltes, also der vollen Miete. Der Beherberger muss in Abzug bringen, was er sich infolge von Nichtinanspruchnahme seines Leistungsangebotes erspart oder durch anderweitige Vermietung dieser Räume erhalten hat!
Reservierung
Für Ihre Zimmerreservierung wenden Sie sich bitte direkt an den von Ihnen gewünschten Betrieb bzw. Vermieter. Der Tourismusverband Altenmarkt-Zauchensee berät und informiert Sie gerne.
Preise
Bei den angegebenen EURO-Preisen handelt es sich um Richtpreise – Preisänderungen vorbehalten.